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| Vertretung
Vertretung und Vertretungsregelungen sind keine einfache, aber grundlegende Themen an Ganztagsschulen
Die Frage, was passiert, wenn Lehrer(innen) oder pädagogische Mitarbeiter(innen) ihren Unterricht, ihre AG, ihr Freizeitangebot nicht durchführen können, weil sie zum Beispiel durch Krankheit oder Fortbildungen verhindert sind, muss soweit es geht innerschulisch geklärt sein. Es gibt Schulen, bei denen die AGs und Freizeitangebote ausfallen und der Unterricht durch irgendeine Lehrkraft mit freien Kapazitäten vertreten wird. Randstunden fallen häufig aus. Alle Vertretungsmodelle, die einen Unterrichtsausfall nicht vollständig kompensieren können, beinhalten drei besonders wichtige Aspekte, die geklärt werden müssen: a) die Aufsichtspflicht, b) die Kontinuität im Lernprozess, c) der Schülertransportverkehr. Im Unterrichtsbereich gibt es vielfältige bewährte Vertretungsmodelle, zu denen unter anderem: – eine Vertretungsregelung innerhalb des Jahrgangsteams, – die Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf benachbarte Klassen, – die Erstellung besonderer Aufgabenordner für Vertretungsstunden durch die Fachlehrer(innen), – die Beschäftigung mit Aufgaben, die ein ganzes Schuljahr umfassen, wie zum Beispiel Jahresarbeiten oder die Arbeit am Portfolio, gehören. Für Vertretungsregelungen innerhalb des AG- und Freizeitbereichs gibt es noch nicht eine solche Vielzahl bewährter Modelle. Werden AG-Angebote von Eltern und Ehrenamtlichen durchgeführt, ist es schwierig darauf zu pochen, dass sie für ausfallende Angebote Vertretungen bereit stellen müssen. Anders sieht dies bei Angeboten durch Freie Träger aus. Hier lässt sich dies vertraglich regeln. Bewährt hat sich, parallel zu den AG- und Freizeitangeboten ein Angebot einzurichten, das von jenen Schüler(innen) besucht werden kann deren AG- und Freizeitangebot ausfällt. Hier bieten sich Sportangebote oder die Einrichtung eines Silentiums, ebenso die Betreuung von jüngeren Schüler(innen) durch ältere im Rahmen eines Schülerpraktikums, wenn dies zum Beispiel durch einen Sozialpädagogen begleitet wird, an.
Bedacht und geklärt werden sollte,
- ob Eltern oder ältere Schüler(innen) in die Vertretung mit einbezogen werden können;
- ob es einen Raum gibt, der speziell für Vertretungsangebote zur Verfügung steht;
- ob es die Möglichkeit gibt, Schüler(innen) ausfallender AG- und Freizeitangebote auf andere AGs zu verteilen;
- ob die Hausaufgabenbetreuung so organisiert werden kann, dass Schüler(innen), deren Angebote ausfallen, daran teilnehmen können;
- dass über eine konsenshafte Auseinandersetzung mit beteiligten Eltern, Ehrenamtlichen sowie dem Lehrerkollegium eine breite Akzeptanz der festgelegten Vertretungsregelung erreicht werden kann.
Bewährt hat sich,
- Aufgaben einzuführen, an denen Schüler(innen) während eines ganzen Schuljahres in Vertretungsstunden arbeiten können (Portfolio, Jahresarbeiten etc.);
- parallel zu AGs und gebundenen Freizeitangeboten offene Freizeitangebote bereitzustellen, in die jene Schüler(innen) gehen können, deren Angebote ausfallen (z.B. Bibliothek, Bauspielplatz, Kunstwerkstatt, Sportplatz);
- mit Freien Trägern vertraglich die Vertretungsregelung zu vereinbaren;
- bei älteren Schüler(innen) die Cafeteria als Aufenthaltsraum während ausfallender Angebote zur Verfügung zu stellen.
Katrin Höhmann
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