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Teilzeitarbeit

Die Ganztagsschule braucht einen verlässlichen Rahmen für die
Gestaltung der Arbeitszeit für alle Beschäftigten.

Für Erfolg und Akzeptanz bei der Einrichtung von Ganztagsschulen ist es zentral, die Ganztagsschulen zu einem attraktiven und vollwertigen Arbeitsplatz für alle Beschäftigten zu machen. Die Arbeitsbedingungen und die Räumlichkeiten in den Ganztagsschulen müssen nicht nur den Anforderungen des pädagogischen Konzeptes (z.B. Rhythmisierung des Unterrichts, Teambildung) entsprechen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Arbeitsplätze an Ganztagsschulen Vollzeitarbeitsplätze sind, sowohl für den „Kernbereich“ des Unterrichts als auch den Betreuungs- und Freizeitbereich.
Zur Regelung von Arbeitsbedingungen an Ganztagsschulen gehört auch, die Vereinbarkeit der pädagogischen Konzepte mit der Belastbarkeit, der Gesundheit und den familiären Verpflichtungen der Beschäftigten zu sichern. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Ganztagschule zu realisieren, ist Aufgabe aller Beteiligten an den Schulen und in der Politik. Insbesondere ist es Aufgabe der Personalvertretungen, der Gleichstellungsbeauftragten und der Tarifparteien, sich für elternfreundliche Arbeitszeitregelungen einzusetzen. Dieses betrifft in besonderer Art und Weise Teilzeitbeschäftigte und damit meist Frauen. Für Teilzeitbeschäftigte wie für Vollzeitbeschäftigte an Ganztagsschulen müssen verlässliche und konfliktsichere Regelungen für die Festlegung von Arbeitsbeginn und Arbeitsende erreicht werden, die eine geschlechtergerechte Gestaltung der Arbeitszeit im Hinblick auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen.
In der Praxis zeigen sich gerade an neu eingerichteten Ganztagsschulen noch vielfältige Probleme.
Aufgabe der Landesregierungen ist es, für verbindliche Regelungen (als Vereinbarung oder Verwaltungsvorschrift) zu sorgen, die den veränderten Arbeitszeitbedingungen der Teilzeitbeschäftigten in den Ganztagsschulen tatsächlich entsprechen.

Bedacht und geklärt werden sollte,

  • dass mindestens ein arbeitsfreien Tag in der Woche für Beschäftigte mit bis zu ¾ der regelmäßigen Arbeitszeit gesichert ist,
  • dass der Einsatz mit weniger als zwei Unterrichtsstunden am Tag vermieden wird,
  • dass ein Ausgleich für unvermeidbare Mehrbelastungen bei teilbaren und nichtteilbaren Aufgaben gewährt wird,
  • dass man Regelungen für die Teilnahme an Konferenzen, Teamsitzungen, Fortbildungen festschreibt,
  • dass man Regelungen für Anrechnung außerschulischer Aktivitäten (Elterngespräche, Ausflüge, Klassenfahrten) auf die Arbeitszeit festschreibt.

Bewährt hat sich,

  • die Schülerinnen und Schüler wissen zu lassen, wann welche Personen für sie erreichbar sind,
  • den Teilzeitbeschäftigten eine verlässliche Grundlage für ihre Arbeitszeitgestaltung zu bieten.

Larissa Klinzing/Frauke Gützkow

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