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| Selbstständigkeit von Schule
Selbstständigkeit von Ganztagsschule erweitert die eigenständigen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten.
Alle Beteiligten – von der Schulverwaltung bis zur einzelnen Lehrperson – wünschen sich Selbstständigkeit und Eigenverantwortung für die Schule. In relativ kurzen Perioden der bildungspolitischen Konjunktur (etwa zu Beginn der 70er-Jahre) wurde den Schulen – besonders solchen in Modellversuchen wie dem der integrierten Gesamtschule – tatsächlich ein großes Ausmaß an Eigenständigkeit und Gestaltungsmöglichkeiten zugestanden. Dies betraf vor allem die Unterrichtsorganisation, das Curriculum und die pädagogischen Zielsetzungen der Schule. Weniger einbezogen wurden Gesichtspunkte wie Selbstständigkeit in finanzieller und personalbezogener Hinsicht. Genau diese Punkte sind aber für Ganztagsschulen ausgesprochen wichtig, um den Ganztagsbetrieb sinnvoll gestalten zu können. Insgesamt wurde die bundesdeutsche Schullandschaft von administrativen Regelungen und einer hierarchischen Steuerung von oben mittels Gesetzen, Erlassen und Lehrplänen bestimmt. Damit konnte sie den besonderen Bedingungen und Anforderungen der Ganztagsschulen nicht gerecht werden. Seit den 90er-Jahren kommen Selbstständigkeit und Autonomie auf einem anderen Weg in die bildungs-politische Diskussion und damit auf die Schulen zu: Deregulierung, die Verlagerung von Verantwortung auf untere Ebenen und die eigenständige Gestaltung im Wettbewerb sind die neuen Stichworte. Diesen Trend können sich Ganztagsschulen zunutze machen. Im Zusammenhang mit den Ergebnissen internationaler Leistungsuntersuchungen lassen sich für die aktuelle Debatte um Selbstständigkeit der Schule die folgenden Schwerpunkte benennen: (immer relative) Finanz- und Personalautonomie, pädagogische Gestaltungsautonomie, Mitwirkung aller Betroffenen, Verbesserung von Schul- und Unterrichtsqualität. Darauf bezogene Modellversuche wie das Modellvorhaben „Selbstständige Schule“ in Nordrhein-Westfalen sollen erproben, wie und in welchen Ausprägungen diese neue Selbstständigkeit sich bewährt. Für Ganztagsschulen betrifft dies insbesondere die Rhythmisierung des Ganztags, die Finanzautonomie, die den Nachmittagsangeboten zu Gute kommen kann, und die Personalautonomie, durch die – insbesondere für die AG- und Freizeitangebote – flexibler Personal eingestellt werden kann.
Bedacht und geklärt werden sollte,
- welche Freiräume per Erlasslage bestehen, welche Sonderregelungen erwirkt werden können und an welchen besonderen Programmen, durch die sie eine erweiterte Autonomie bekommt, die Schule teilnehmen könnte.
- welche Formen der Autonomie und Selbstverwaltung die Schule haben will und welches Ziel sie damit verfolgt.
- wie Entscheidungsprozesse schulintern organisiert werden, wenn die Schule eine erweiterte Selbstständigkeit im Bereich Personal und Finanzen hat.
- wer dazu befähigt wird und wer formal die Berechtigung erhält, Verträge abzuschließen und Gelder zu verwalten.
Bewährt hat sich,
- bei Personalentscheidungen die Besonderheiten des Ganztagsbetriebs mit im Blick zu haben.
- in Finanzfragen möglichst transparent vorzugehen und die schulischen Gremien mit einzubeziehen.
- einen Sondertopf für unerwartete Ausgaben bzw. Sonderausgaben einzurichten.
- Zuständigkeiten klar zu regeln.
- den Schulen von Seiten des Schulträgers eine kompetente Verwaltungskraft zur Seite zu stellen, die die Schulen berät.
Hermann Pfeiffer
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