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Schulsozialarbeit

Die Professionalität von Sozialarbeit ist unverzichtbarer
Bestandteil, um den Erziehungsauftrag der Ganztagsschule
wahrnehmen zu können.

Schulsozialarbeit ist ein professionelles sozialpädagogisches Angebot, das durch eine verbindlich vereinbarte und gleichberechtigte Kooperation von Jugendhilfe und Schule als eigenständige Institution dauerhaft im Schulalltag verankert ist. Sie verbindet Leistungen der Jugendhilfe wie Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischen Kinder- und Jugendschutz sowie die Förderung der Erziehung in Familien miteinander, ist mit diesem Angebot im Alltag von Kindern und Jugendlichen ständig präsent und ohne Umstände erreichbar. Sie bringt jugendhilfespezifische Ziele, Tätigkeitsformen, Methoden und Herangehensweisen in die Schule ein, öffnet neue Zugänge zum Leistungsangebot der Jugendhilfe und erweitert deren präventive und integrative Handlungsmöglichkeiten. Ihre Wirksamkeit ergibt sich daraus, dass mit Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften zwei unterschiedliche pädagogische Professionen in der Schule gleichberechtigt zusammenarbeiten und sich wechselseitig ergänzen.

Bedacht und geklärt werden sollte,

  • dass ein geeigneter Träger für die Schulsozialarbeit gefunden werden muss, der aufgrund seiner Fachkompetenz dazu in der Lage ist, einen sozialpädagogischen Handlungsansatz zu gewährleisten und entsprechende Standards zu sichern. Dies muss vertraglich vereinbart werden.
  • dass an der Schule tragfähige Kooperationsstrukturen geschaffen werden müssen.
  • das die konkreten Arbeitsfelder der Schulsozialarbeit für die jeweilige Schule zwischen den Kooperationspartner vereinbart werden müssen, und zwar entsprechend der jeweiligen Situation in der Schule und ihrem Umfeld, den vorhandenen Bedingungen sowie den Zielen und Erwartungen der Kooperationspartner.
  • dass auf jeden Fall Beratungs- und zielgruppenspezifische Angebote mit offenen Angeboten für alle Schülerinnen und Schüler kombiniert werden sollten. Nur dann kann Schulsozialarbeit ihre spezifische Wirksamkeit entfalten.
  • dass die Mitwirkung der Schulsozialarbeit an der Schulentwicklung zwischen den Kooperationspartner konkret abgesprochen werden muss.
  • dass der Schulsozialarbeit ein eigener Raum mit Telefon und ein angemessenes Sach- und Honorarmittelbudget zur Verfügung stehen muss.

Bewährt hat sich,

  • offene Freizeitangebote in der Schule zu machen (z.B. Schülercafes, Disko und Spieltreffs).
  • Gruppenarbeit mit unterschiedlichen Schwerpunkten durchzuführen: z.B. Interessengruppen oder themenorientierte Gruppen, Gruppenarbeit mit Schüler/innen, die Verantwortung für bestimmte Aufgaben bei der Gestaltung des Schullebens übernehmen, Gruppenangebote zur Verbesserung persönlicher und sozialer Kompetenzen sowie Angebote für ganze Schulklassen.
  • Kinder- und Jugendberatung mit formellen und informellen Beratungsangeboten, längerfristige sozialpädagogische Begleitung im Schulalltag oder systematische Fallarbeit in Kooperation mit anderen sozialen Einrichtungen durchzuführen.
  • dass Schulsozialarbeiter/innen an Schul-, Lehrer- und Klassenkonferenzen teilnehmen.
  • Veranstaltungen zur Konfliktbewältigung und Gewaltprävention durchzuführen.
  • Unterstützung beim Übergang von der Schule in die Berufswelt zu leisten.
  • eine Vernetzung im Gemeinwesen zu realisieren, insbesondere mit anderen Einrichtungen der Jugendhilfe.

Peter Balnis/Michel Boltz

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