 | | 
| Schlüssel
Schlüsselfragen sind Schlüsselfragen.
Eine der meistgestellten Fragen an Ganztagsschulen ist die nach der Berechtigung, einen Schlüssel zu besitzen. Das gilt vor allem für die Schulen, die mit einer Vielzahl von nicht unmittelbar zur Schule gehörenden Personen zusammenarbeiten. Wann muss welcher Raum auf- oder zugeschlossen werden und wer hat die Berechtigung dazu? Es gibt Schulen, in denen generell alle Räume von allgemeiner Bedeutung – also die Unterrichtsräume, die Toiletten, die Aufenthalts-und Freizeiträume – den ganzen Tag offen sind. Das mag noch gehen. Heikel wird es bei der Bibliothek, bei Medien- und Musikräumen oder technischen Labors. Und noch heikler wird es bei Lehrerzimmern und den Büros der Schulleitung. Eine gute Schule erkennt man an der Anzahl der offenen Räume. Wer alles zusperren muss, signalisiert ein Problem. In den seit PISA hoch gelobten schwedischen Musterschulen sind (fast) alle Räume immer offen. Ausnahmen bilden die Verwaltungsräume der Schulleitung sowie die Räume und Schränke mit gesundheitsgefährdenden Substanzen. Keine Ausnahmen hingegen stellen die Räume mit wertvollen Musikinstrumenten, die EDV und die Bibliothek dar. Weil wir aber nicht in Schweden sind, brauchen wir für die Schlüsselfrage praktikable Lösungen. Das Schulgebäude muss morgens so rechtzeitig geöffnet sein, dass niemand draußen stehen muss. Nachmittags sollte es für diejenigen Schülerinnen und Schüler offen bleiben, die noch nicht nach Hause wollen, obwohl es kein offizielles Angebot mehr gibt. Ein besonderes Problem stellt die Vergabe von Schlüsseln an nicht direkt zur Schule gehörendes Personal dar. Soweit es sich um Räume handelt, die nur von diesem Personal genutzt und nur zu festgelegten Zeiten geöffnet werden, ist dies unproblematisch. Schwieriger wird es bei Werkstätten und Turnhallen etc., die sowohl im Unterricht als auch nachmittags für AGs (die z.B. Vereine anbieten) genutzt werden. Schwierigkeiten bereitet auch das Auf- und Abschließen der Schule zu Zeiten, in denen üblicherweise kein Schulbetrieb stattfindet. Hat man früher an Schulhöfen fast überall das Schild gefunden, dass der Aufenthalt und das Spielen auf dem Schulhof außerhalb der Schulzeiten verboten sind, so stehen Schulen heute vor der Anforderung, sich auch am Wochenende und in den Ferien zu öffnen. Vor allem in Großstädten gibt es für Kinder kaum andere, einigermaßen kindgerechte Spielflächen. Schülerinnen und Schüler, die das Glück haben, auf eine gute Schule gehen zu können, identifizieren sich mit ihrer Schule und gehen auch dann gerne hin, wenn nichts angeboten wird. Dies sollte man ihnen ermöglichen. Das pädagogische Ziel der „Öffnung von Schule“ funktioniert nicht ohne eine Öffnung der Schule.
Bedacht und geklärt werden muss,
- ob auch Schüler/innen, die besondere Aufgaben und Funktionen wahrnehmen, Schlüssel bekommen (z.B. zum von ihnen betriebenen Schülercafe oder zum SMV-Raum).
- wie der Sachverstand des Hausmeisters für die Lösung der Schlüsselfrage genutzt werden kann.
- welche versicherungsrechtlichen Fragen mit der Schlüsselgewalt verbunden sind.
- dass die Schlüsselfrage keine organisatorisch-technische ist, sondern eine, die zum Leitbild der Schule gehört.
- wie man Gefährdungen von Kindern durch Erwachsene, die unbefugt die Schule betreten, verhindert.
Bewährt hat sich,
- statt eines herkömmlichen Schlüsselbundes ein elektronisches Zugangsberechtigungssystem zu installieren. So können je nach räumlicher und zeitlicher Nutzung individuelle Berechtigungen zum Zutritt vergeben werden.
- Schüler/innen in die Gestaltung von Räumen und Außenflächen einzubeziehen und so ihre Verantwortungsbereitschaft für das In-Ordnung-Halten derselben zu wecken.
Bernhard Eibeck
|