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Koordination, kommunal

Die Kommune ist „der Ort des Handelns“.
Zur Koordinierung braucht man eine fachlich qualifizierte,
finanziell und rechtlich handlungsfähige Stelle.

Die Ganztagsschule ist, auch wenn ihre Räumlichkeiten zentrale Orte des Handelns sind, keine ausschließlich schulische „Veranstaltung“, zu der gelegentlich andere Personen und Organisationen hinzugezogen werden. Ein sinnvolles Ganztagskonzept verlangt ein abgestimmtes, gemeinsam entwickeltes Konzept der Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe.
Auf Landesebene müssen Rahmenvereinbarungen mit Trägern der Jugendhilfe und anderen für die Zusammenarbeit mit der Schule relevanten Verbänden über die Einhaltung qualitativer Standards abgeschlossen werden.
In der Kommune, der Stadt bzw. dem Landkreis müssen Strukturen geschaffen werden, die eindeutige Verantwortlichkeiten definieren. Es kann nicht der einzelnen Schule überlassen werden, wie und mit welchen Kooperationspartnern sie ihr Ganztagsangebot entwickelt. Sonst wäre die Gefahr groß, dass Partnerschaften – etwa mit Vereinen – nur zufällig entstehen, schnell wieder zusammenbrechen und sich Schulen untereinander in einer Konkurrenzsituation befinden.
Für die Planung und Steuerung von Ganztagsangeboten in Schulen und die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe ist es sinnvoll, in jeder Kommune eine „Kommunale Servicestelle“ einzurichten. Diese kann auf Jugendhilfeseite auch die Funktion einer Personalagentur übernehmen. Damit könnte der unbefriedigende Zustand vermieden werden, dass mehrere Träger der Jugendhilfe gleichartige Angebote machen, jeder Träger für sich aber einen sehr hohen Verwaltungsaufwand hat und die Arbeitsverhältnisse mit den Beschäftigten zu unzuverlässigen Konstruktionen (z.B. Projektverträgen, Zeitverträge, ABM) führen. Für die Schulseite wäre die „Kommunale Servicestelle“ die Einrichtung, in der die pädagogische Kompetenz der Schule zum Tragen käme. Zurzeit gibt es in den Kommunen überwiegend nur Schulverwaltungsämter und keine pädagogischen Schulentwicklungsfachdienste. Diesem Mangel an Beratung und Unterstützung vor Ort könnte mit der „Kommunalen Servicestelle“ begegnet werden.

Bedacht und geklärt werden sollte,

  • dass man zur kommunalen Planung eine aufeinander abgestimmte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung benötigt.
  • dass mit allen Beteiligten geklärt sein muss, wer in wessen Auftrag mit welchen Befugnissen agiert.

Bewährt hat sich,

  • ein Adressbuch der Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen sowie weiterer relevanter öffentlicher Einrichtungen und Vereine mit kurzer Beschreibung der Angebote, der fachlichen Profile und der verantwortlichen Personen zu erstellen und zu verbreiten.
  • zur Koordination nicht von Fall zu Fall zusammenzukommen, sondern einen regelmäßigen Arbeitsrhythmus zu vereinbaren.

Bernhard Eibeck

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