
![]() | Kooperation und Verträge Ganztagsschule entsteht durch Kooperation. Ganztagsschule wird heute überwiegend als eine Zusammenarbeit zwischen Schule und anderen Akteuren, insbesondere solchen der Jugendhilfe, gedacht. In Frage kommen als Partner der Schule darüber hinaus Träger der Erwachsenenbildung, Musikschulen, Betriebe, die Polizei, Wohlfahrtsverbände, Theater und Museen. Einschlägig für diese Zusammenarbeit sind aus dem Leistungsspektrum der Jugendhilfe vor allem Angebote der Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) und der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII). Ein sinnvolles Ziel der Kooperation von Jugendhilfe und Schule liegt darin, den bedarfsgerechten Zugang aller Schülerinnen und Schüler zum gesamten Leistungsspektrum der Jugendhilfe zu sichern, etwa durch die Integration sozialer Dienste am Ort Schule. Für alle Kooperationen mit den unterschiedlichen Partnern sollte eine Integration der Angebote in ein Gesamtkonzept von Bildung und Erziehung angestrebt werden. Dafür bedarf es eines Aushandlungsprozesses, den die Schule initiieren und moderieren sollte. Insbesondere für die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe bietet sich hier die Chance, ein neues Verständnis von öffentlicher Bildung und Erziehung in sozialer Verantwortung zu entwickeln. Für Jugendverbände bietet die Ganztagsschule die Chance, über ihre oft sehr begrenzte Mitgliedschaft hinaus Kinder und Jugendliche anzusprechen. Die Interessen junger Menschen an der Qualität von Schule zur Geltung zu bringen, ist eine bisher kaum angemessen wahrgenommene Herausforderung der politischen Bildung. Die Ganztagsschule kann ein geeigneter Rahmen werden, der es den Jugendverbänden erleichtert, diese Herausforderung aufzugreifen. Weil die Öffnung der Schule für solche Kooperationen kaum auf Traditionen zurückblicken kann, erscheint es besonders wichtig, diese auf der Grundlage eines gründlichen und intensiven Dialogs zu etablieren, in welchem die Erwartungen der Beteiligten klar benannt werden. Das Ergebnis sollte ein Kooperationsvertrag sein. Für die Gestaltung solcher Kooperationsverträge gibt es in den Ländern eine Reihe von Beispielen. Wichtig für die Verträge ist neben konkreten Vereinbarungen über die Modalitäten der Zusammenarbeit (Hausrecht, Vertretung im Krankheitsfall, Datenschutz, Mitwirkung in Gremien, Fragen der Dienst- und Fachaufsicht) vor allem auch, Ziele und Bewertungsmaßstäbe für den Erfolg der Zusammenarbeit zu vereinbaren. Für die Kooperation mit der Jugendhilfe könnten solche Ziele etwa in der Verbesserung des regelmäßigen Schulbesuchs sowie in der Senkung der Quoten von Schullaufbahnwechseln und Abgängen ohne Abschluss liegen. Sinnvoll ist auch, eine Steigerung des Anteils derjenigen anzustreben, die im Anschluss an die Schule in eine betriebliche Ausbildung übergehen. Aber auch die Sicherung einer gesunden Verpflegung kann Ziel der Zusammenarbeit mit geeigneten Partnern sein. Bedacht und geklärt werden sollte,
Bewährt hat sich,
Hermann Rademacker Links, Literatur und best practice www.ganztaegig-lernen.de Kooperation/Öffnung ist einer der Schwerpunkte des Programms „Ideen für mehr! Ganztägig lernen“ | |||||
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