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Kooperation der Schulträger

Die Entwicklung von Ganztagsschulen bedarf auch der aktiven
Gestaltung und Unterstützung durch die Kommunen.

Die Anforderungen an Schule gehen heute weit über ihren Bildungsauftrag hinaus und bewirken in immer stärkerem Maße auch eine Ausrichtung (Öffnung) hin zum Gemeinwesen. Dabei werden Unterstützungen unterschiedlichster Art aus dem kommunalen Bereich nachgefragt. Diese sind auch in vielen Fällen grundsätzlich möglich, bedürfen allerdings oftmals eines „Wegbereiters“, um den gegenseitigen Nutzen zu erkennen.
Die in allen Bundesländern stark gestiegene Nachfrage nach Ganztagsschulen bzw. nach verlässlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten steht dabei als eine neue Herausforderung im Dreieck von Bildung, Erziehung und Betreuung im Mittelpunkt. Angesichts angespannter Finanzsituationen wird ihre Realisierung jedoch gerade in den Kommunen sehr unterschiedlich wahrgenommen.
Allerdings gibt es zunehmend mehr Kommunen, die z.B. aufgrund von Veränderungen durch demographischen Wandel und Abwanderung von Familien Gegenaktivitäten einleiten, zu denen insbesondere auch die Schaffung von Ganztagsplätzen als Standortfaktor gehört. Die Einführung der Offenen Ganztagsschule z.B. in Nordrhein-Westfalen hat bei den Schulträgern die Bereiche „Schule“ und „Jugendhilfe“ verstärkt in den Fokus gerückt und zu unterschiedlichen Vorgehensweisen in der Umsetzung geführt. Der Aufbau tragfähiger Strukturen und gelingender Kooperationen stellt hierbei eine besondere Herausforderung dar.

Bedacht und geklärt werden sollte,

  • wie groß die Bereitschaft des Schulträgers ist, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen.
  • wie eine zentrale, ämterübergreifende Projektgruppe den Gesamtprozess entwickeln und steuern kann.
  • welche Chancen mit dem Aufbau einer dezentralen Unterstützungsstruktur („Kümmerer“ im Bezirk) verbunden sind.
  • welche Vereinbarungen für eine gelingende Kooperation getroffen werden können.
  • welche Unterstützung den Kooperationspartnern gegeben werden kann.

Bewährt hat sich,

  • dass der Schulträger über die Ämtergrenzen hinweg ein klares Projektziel formuliert, das durch politische Beschlüsse bestätigt wird. Der Auftrag ist von stadtpolitischer Bedeutung.
  • dass die eingesetzte Projektgruppe die Ziele und den Prozess mit den Beteiligten abspricht.
  • der Aufbau zusätzlicher dezentraler Strukturen in den Bezirken, um größtmögliche Unterstützung zu schaffen.
  • die Vorgabe einer Rahmenvereinbarung (Ziele, Aufgaben, Zuständigkeiten, Leistungen etc.). Sie sorgt für Klarheit zwischen den Partnern und verdeutlicht den gegenseitigen Nutzen.
  • unterstützende Angebote (z.B. Erfahrungsaustausch, Fachberatungen, Fortbildungen, Workshops etc.) auf den verschiedenen Kommunikationsebenen zu installieren. Dies stärkt die Zusammenarbeit und stützt die Entwicklung.

Klaus Flesch

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