
![]() | Kinderrechte Das Gegenteil von Recht ist nicht Pflicht, sondern Unrecht. Kinder haben Rechte! Dieser lapidar klingende Satz hat, wenn man ihn konsequent befolgt, enorme Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Erwachsenen und Kindern, auf öffentliche Einrichtungen und vor allem auch auf Schulen. Kinder als Träger eigener Rechte anzusehen, ist historisch neu und im Bewusstsein vieler Erwachsener noch nicht fest verankert. Das hängt mit dem überlieferten Bild vom Kind zusammen. Über Jahrtausende hinweg galten Kinder als noch nicht vollwertige Menschen, den Erwachsenen in jeder Hinsicht unterlegen und ihnen daher rechtlich nicht gleichgestellt. Im Verhältnis der Generationen waren die jüngsten und schwächsten Mitglieder der Gesellschaft zugleich diejenigen mit den wenigsten Rechten. Die Rechte, die Kinder heute weltweit haben, sind in der UN Kinderrechtskonvention verbindlich geregelt. In 54 Artikeln werden Kindern umfassende Schutz–, Förder- und Beteiligungsrechte zuerkannt. Die Konvention wurde von 191 Staaten ratifiziert – mehr als die UN Mitglieder hat. Der Artikel 2 enthält ein umfassendes Diskriminierungsverbot. In Artikel 3 ist der Vorrang des Kindeswohls festgeschrieben, demzufolge das Wohl des Kindes bei allen Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen öffentlicher oder privater Einrichtungen vorrangig zu berücksichtigen ist. Wer für die Entwicklung eines Kindes Verantwortung trägt, ist verpflichtet, das Kind entsprechend seinem Entwicklungsstand bei der Wahrnehmung seiner Rechte zu unterstützen. Nach Artikel 12 hat jedes Kind das Recht, in allen Angelegenheiten, die es betreffen, unmittelbar oder durch einen Vertreter gehört zu werden. Die Meinung des Kindes muss angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife berücksichtigt werden. Nach Artikel 28 hat jedes Kind ein Recht auf Bildung. Die Bildung des Kindes muss, so steht es in Artikel 29, „darauf gerichtet sein, a) die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen; b) dem Kind Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten und den in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätzen zu vermitteln; c) dem Kind Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, den nationalen Werten des Landes, in dem es lebt – und gegebenenfalls des Landes, aus dem es stammt –, sowie vor anderen Kulturen als der eigenen zu vermitteln; d) das Kind auf ein verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz, der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Freundschaft zwischen allen Völkern und ethnischen, nationalen und religiösen Gruppen sowie zu Ureinwohnern vorzubereiten; und e) dem Kind Achtung vor der natürlichen Umwelt zu vermitteln“. Bedacht und geklärt werden sollte,
Bewährt hat sich,
Bernhard Eibeck/Sarah Holze Links, Literatur und best practice www.kinderhabenrechte.at Homepage des österreichischen „National Coalition Netzwerk“ mit Unterrichtsideen und -materialien sowie Veranstaltungshinweisen. Kindgerechte Version der Kinderrechte www.agj.de/htm/agj_naco.htm Homepage der deutschen „National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland“ www.deine-rechte.de Informationen zu den Rechten Jugendlicher und über die Möglichkeiten sie zu nutzen (ab welchem Alter kann man allein auf Konzerte gehen, jobben, wählen oder heiraten? Rechte in der Schule?) www.kindersache.de Eine Homepage für Kinder. Mit aktuellen Nachrichten, Geschichten, Infos über Kinderrechte und Politik. Möglichkeiten zur Beteiligung BMFSFJ (Hrsg.): „Die Rechte der Kinder von Logo einfach erklärt“ zu bestellen oder herunterzuladen unter www.bmfsfj.de unter dem Stichwort „Publikationen“ | |||||
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