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Jugendsozialarbeit

Nicht warten bis Jugendliche in der Schule scheitern –
die Jugendsozialarbeit bietet Hilfen.

Jugendsozialarbeit ist ein Angebot der Jugendhilfe. Sie richtet sich an alle „jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind“. Ihnen „sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern“ (§ 13 (1) SGB VIII). Wirksame Hilfen für benachteiligte Schülerinnen und Schüler müssen bereits in der Schule einsetzen und können sich nicht mehr darauf beschränken, schulisches Scheitern nach dem Verlassen der Schule zu kompensieren.
Das Gebot der Zusammenarbeit der Jugendhilfe mit der Schule ist in § 81 SGB VIII geregelt. Solche Kooperationsgebote finden inzwischen auch in vielen Schulgesetzen der Länder – die Vorreiter waren Bayern und Niedersachsen – ihre Entsprechung. Dadurch ist heute ein rechtlicher Rahmen für die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule und damit auch für die Erschließung der Schule als Handlungsfeld der Jugendsozialarbeit gegeben.
Erbracht werden Leistungen der Jugendsozialarbeit von freien Trägern wie z.B. dem Internationalen Bund (IB), der Arbeiterwohlfahrt (AWO), dem Roten Kreuz oder IN VIA, einem Verband für katholische Mädchensozialarbeit oder auch den Kommunen.
Hinweise auf erhöhte Risiken schulischen Scheiterns ergeben sich während der gesamten Schullaufbahn. Beispiele sind Zurückstellungen bei der Einschulung, Klassenwiederholungen, die Einleitung eines Verfahrens der Sonderschuleinweisung, gehäufte Schulversäumnisse (unabhängig davon, ob sie entschuldigt sind oder nicht) und auffällige Formen von Minderleistung, insbesondere im sprachlichen Bereich. Allein die annähernd 10% junger Menschen, die jedes Jahr die Schulen ohne Abschluss verlassen, sollten als Anlass gelten, Schülerinnen und Schülern mit einem erhöhten Risiko schulischen Scheiterns besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Bedacht und geklärt werden sollte,

  • dass Schulen die Chancen nutzen, die in der Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe und der Einbeziehung von Ressourcen der Jugendsozialarbeit bzw. ihren professionellen Handlungsmöglichkeiten in der Arbeit mit Risikogruppen liegen.
  • dass die Jugendsozialarbeit als Auftrag der Jugendhilfe in den Kooperationsvereinbarungen zwischen Jugendhilfe und Schule angemessen zur Geltung kommt.

Bewährt hat sich,

  • dass die Schule die Hintergründe und Ursachen schulischen Scheiterns aufklärt und bei Bedarf die Jugendhilfe hinzuzieht. Gemeinsam können Vorgehensweisen und Maßnahmen zur Überwindung der Ursachen aufgedeckter Risiken entwickelt, abgestimmt und kooperativ realisiert werden.
  • dass die einzelne Schule feste Kooperationsbeziehungen mit einem oder mehreren freien Trägern der Jugendsozialarbeit aufbaut.
  • Hilfepläne oder – wenn ein formelles Hilfeplanverfahren nicht angezeigt ist – individuelle Förder- und Bildungskonzepte seitens der Jugendhilfe in die Zusammenarbeit mit der Schule einzubringen.

Hermann Rademacker


Links, Literatur und best practice

www.bagjaw.de
Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit

www.blja.bayern.de/Aufgaben/Jugendschutz/Jugendsozialarbeit/ TextOfficeJugendsozialarbeit-Foerderung_an_Schulen.htm
Bayerische Richtlinie zur Jugendsozialarbeit an Schulen

www.bagejsa.de
Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit

www.bagkjs.de
Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit

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