zur Startseite



Jugendberufshilfe

Berufsvorbereitung in der Schule kann mehr sein
als das übliche Betriebspraktikum.

Die Jugendberufshilfe dient der Verbesserung der individuellen Voraussetzungen junger Menschen für den Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung. Sie ist ein Schwerpunkt der Leistungen der Jugendhilfe im Rahmen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) und wendet sich an „individuell beeinträchtigte“ und „sozial benachteiligte junge Menschen“, denen im Anschluss an die Schule ein unmittelbarer Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung nicht gelingt. Finanziert werden diese Maßnahmen der Jugendhilfe ganz überwiegend aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit (im Zuge von Hartz IV ist allerdings eine deutliche Kürzung dieser Mittel zu befürchten). Daneben engagieren sich Länder und Kommunen mit eigenen Mitteln, Programmen und Projekten sowie die Europäische Union (Europäischer Sozialfonds – ESF) in diesem Bereich.
Berufsvorbereitende Maßnahmen, die erst nach der Schulzeit beginnen, erweisen sie sich oft als Warteschleifen ohne nachfolgenden Berufseinstieg. Deshalb stellt sich die Frage, was Schule zur besseren Vorbereitung junger Menschen auf die Bewältigung der Anforderungen des Übergangs beitragen kann. Ihr Beitrag zur Berufsorientierung und Berufsvorbereitung beschränkte sich lange auf die Angebote des Faches Arbeitslehre und auf Betriebspraktika, die überwiegend in der vorletzten Klassenstufe stattfinden, sowie auf die Kooperation mit der Berufsberatung. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass diese traditionellen Formen schulischer Berufsvorbereitung keineswegs alle Schülerinnen und Schüler ausreichend auf die Bewältigung des Übergangs von der Schule in den Beruf vorbereiten. Gerade in den Hauptschulen hat es deshalb in den vergangenen 15 Jahren Bemühungen gegeben, Berufsvorbereitung und Beruforientierung zu intensivieren.
Eine wesentliche Ausweitung haben die Bemühungen durch das Bundesprogramm „Schule – Wirtschaft/Arbeitsleben“ erfahren, das 1999 gestartet wurde. Ein in diesem Rahmen entwickeltes Instrument ist der so genannte „Berufswahlpass“, der sich wachsender Anerkennung erfreut und den Berufsorientierungsprozess strukturiert.
An derartigen Vorhaben muss die Jugendhilfe in ihrer Zusammenarbeit mit Schulen ein zentrales Interesse haben. Ganztagsschulen können dafür zusätzliche Zeiten und erweiterte Handlungsmöglichkeiten nutzen. Sie bieten der Jugendhilfe die Gelegenheit, ihre Erfahrungen aus den berufsvorbereitenden Maßnahmen in die Kooperation einzubringen und damit dem Scheitern junger Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf präventiv entgegenzuwirken.

Bedacht und geklärt werden sollte,

  • dass Jugendliche gegen Ende ihrer Schulzeit eine einigermaßen geklärte und durch Erfahrung in der Arbeitswelt überprüfte Vorstellung von geeigneten beruflichen Möglichkeiten entwickelt haben sollten.
  • dass durch die Schule geschaffene und/oder durch die Praktikumserfahrungen entwickelte Beziehungen zu Betrieben den Zugang zu einer Ausbildung erheblich erleichtern.
  • dass intensivierte Kontakte zwischen Schulen und Betrieben sowie die Entwicklung von Praxis- und Arbeitsweltbezügen von Seiten der Schule zu einem kennzeichnenden Merkmal des Schulprogramms werden.

Bewährt hat sich,

  • dass in vielen Bundesländern so genannte „Praxisklassen“ oder ähnlich bezeichnete Angebote für solche Jugendliche eingerichtet wurden, die, meist aufgrund von Klassenwiederholungen, besondere Förderung benötigen, um einen Schulabschluss zu erwerben und den Übergang in Arbeit zu bewältigen.

Hermann Rademacker


Links, Literatur und best practice

www.swa-programm.de
Programm „Schule – Wirtschaft/Arbeitsleben“

www1.dortmund.de/themen/bildungundforschung/subthemen/ticket/ templates/project/project_detail/project_detail.jsp?cid=22151
Arbeitsgemeinschaft Jugendberufshilfe Dortmund

www.starkenburg.de/241.0.html
Beispiel Starkenburg

www.invia.caritas.de/2978.html
Angebote für Mädchen

GEW Logobmbf Logowochenschauverlag Logo
SucheDruckversion
Suche,Druckversion