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Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“

Der Bund hat den Startschuss und viel Geld gegeben. Jetzt sind
die Länder in der Verantwortung, ein Ganztagsschulsystem
aufzubauen, das internationalen Standards gerecht wird.

Im Mai 2003 ist die Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ 2003-2007 vom Bund und von den Ländern unterzeichnet worden. Damit „soll die Schaffung einer modernen Infrastruktur im Ganztagsschulbereich unterstützt und der Anstoß für ein bedarfsorientiertes Angebot in allen Regionen gegeben werden. Ziel des Programms ist es, zusätzliche Ganztagsschulen zu schaffen und bestehende Ganztagsschulen qualitativ weiterzuentwickeln.“
Das Programm des Bundes ist ein Investitionsprogramm, d.h. die Bundesmittel sollen für erforderliche Neubau-, Ausbau-, Umbau- und Renovierungsmaßnahmen einschließlich der Ausstattungsinvestitionen verwendet werden. Die Finanzierung laufender Betriebskosten sowie der Personalkosten der Ganztagsschulen ist ausgeschlossen. Gefördert werden Ganztagsschulen, die über ein pädagogisches Konzept verfügen, und zwar im Sinne der jeweiligen Landesregelungen ab Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung. Darüber hinaus werden Schulen mit Hort sowie Kooperationsmodelle zwischen Schulen und Trägern der Jugendhilfe auf der Grundlage eines gemeinsamen pädagogischen Konzepts gefördert. Die Länder sind verantwortlich für die Auswahl der Vorhaben sowie für die Regelung und Durchführung des Verfahrens.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat im Oktober 2003 den Begriff „Ganztagsschule“ neu definiert. Danach handelt es sich um Schulen im Primar- oder Sekundarbereich I, die über den vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot haben, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst. Die Bereitstellung eines Mittagessens ist ebenso vorgesehen wie die Organisation von nachmittäglichen Angeboten, die in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Vormittagsunterricht stehen und unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung sowie in enger Kooperation mit ihr durchgeführt werden.
Die KMK unterscheidet drei Formen von Ganztagsschulen: In der voll gebundenen Form sind die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen. In der teilweise gebundenen Form verpflichtet sich ein Teil der Schülerinnen und Schüler, an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen. In der offenen Form ist ein Aufenthalt verbunden mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot für die Schülerinnen und Schüler möglich.

Bedacht und geklärt werden sollte,

  • dass die Vormittags- und Nachmittagsaktivitäten der Schüler/ innen in einem konzeptionellen Zusammenhang stehen.
  • dass erweiterte Lernangebote, soziales Lernen und individuelle Fördermaßnahmen in die Konzeption einzubinden sind.
  • dass die gemeinsame und individuelle Freizeitgestaltung der Schüler/innen als pädagogische Aufgabe im Konzept enthalten sein muss.
  • dass die Angebote altersgerechte Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen fördernd aufgreifen.
  • dass alternative Unterrichtsformen (z.B. Projektarbeit) ermöglicht werden.
  • dass ein warmes Mittagessen bereitgestellt wird.
  • dass eine ausreichende Ausstattung mit zusätzlichem pädagogischen Personal, einem erweiterten Raumangebot und zusätzlichen Lehr- und Lernmitteln gesichert werden muss.

Ulrich Rother

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