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Inklusion

Inklusion ist eine Zielperspektive von Ganztagschule.

„Eine inklusive Schule ist eine, die alle Kinder und Jugendlichen willkommen heißt“. Mit dieser Kurzformel kann eine neue Entwicklung im pädagogischen Denken und im Umgang mit Unterschieden beschrieben werden.
Die inklusive Pädagogik befasst sich nicht mehr nur mit einzelnen Unterschieden von Menschen, wie es z.B. im Zusammenhang mit Koedukation, der Integration von Kindern mit Behinderungen oder der Interkulturellen Erziehung der Fall war, sondern sie rechnet grundsätzlich mit der Komplexität und Heterogenität der Lerngruppen und stellt sich in ihren kognitiven, sozialen und emotionalen Entwicklungs- und Lernangeboten darauf ein. Alle Schulen müssen mit der Verschiedenheit ihrer Schülerinnen und Schüler umgehen; in der inklusiven Schule wird diese jedoch vorausgesetzt und es wird ihr mit einer Pädagogik der Vielfalt entsprochen.
Schülerinnen und Schüler sind verschieden im Hinblick auf Geschlecht, Alter, soziale Herkunft und Bildung, im Hinblick auf Nationalität und Muttersprache, Hautfarbe und Religion sowie auf ihre sozialen Fähigkeiten, Begabungen und besondere Beeinträchtigungen. Konzept, Planung und Gestaltung von Unterricht richten sich an diesen Individualitäten aus. Gleichwohl ermöglichen Unterricht und Schulleben reiche Erfahrungen von Gemeinschaft. Deshalb muss eine inklusive Schule eine Ganztagsschule sein. Das ganztägige gemeinsame Leben bietet allen Beteiligten viele Chancen zur Auseinandersetzung und Annäherung. Es schafft Situationen, die auch den Schülerinnen und Schülern Achtung vor anderen und soziale Verantwortung abverlangen.
Den Unterschieden der Schülerinnen und Schüler in der inklusiven Schule entsprechen auf Seiten der Lehrkräfte verschiedene Ausbildungen. Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen wurden zum Beispiel bislang in den meisten Bundesländern von sonderpädagogisch geschulten Kräften in einzelnen Stunden unterstützt, die von außen in die jeweiligen Schulen kamen. In inklusiven Schulen sind sie fester Bestandteil des Kollegiums. Sie werden den Schulen – ebenso wie andere pädagogische Fachkräfte – zugewiesen. Alle an der Schule Beteiligten sind ständig im Gespräch darüber, wie der Anspruch der gleichberechtigten Vielfalt für alle Menschen in der Schule eingelöst werden kann.

Bedacht und geklärt werden sollte,

  • dass es möglich und notwendig ist, Tätigkeiten und Aufträge in den verschiedenen Anspruchsebenen so zu modifizieren, dass alle Kinder sich beteiligen können.
  • dass die Rhythmisierung von Phasen konzentrierter Anspannung mit solchen der Entspannung noch bewusster als an Halbtagsschulen bedacht werden muss, um der individuellen Belastbarkeit Rechnung zu tragen.
  • dass Ruhezonen allen Kindern, aber insbesondere solchen mit Konzentrationsproblemen das Lernen in der Gemeinschaft erleichtern. Auch Schülerinnen und Schüler mit Hörschädigung sind auf „Auszeiten“ angewiesen.
  • Kinder und Jugendliche im Rollstuhl oder mit anderweitigen körperlichen Beeinträchtigungen brauchen für sie zugängliche Hygieneräume.

Bewährt hat sich,

  • wenn das pädagogische Personal heterogen zusammengesetzt ist.
  • spezielle Gruppenangebote zu unterbreiten, in denen ähnliche oder gemeinsame Erfahrungen deutlich werden.
  • Aktivitäten anzubieten, die die Steuerung von Impulsen schulen (z.B. Trommelkurse und asiatische Kampfsportarten).
  • Verantwortung auf Mitschülerinnen und Mitschüler zu übertragen (z.B. beim Erstellen von Plänen oder für Hilfestellungen).

Irmtraud Schnell


Links, Literatur und best practice

Boban, Ines/Hinz, Andreas: Index für Inklusion. Lernen und Teilhabe in der Schule der Vielfalt entwickeln. Halle-Wittenberg 2003
Der Index für Inklusion ermöglicht Schulen, ihre Schulentwicklung in Richtung Inklusion selbst zu begleiten.


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