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| Ganztagsschule in offener Form
Offene Ganztagsschulen verbessern flächendeckend das Betreuungsangebot.
An offenen Ganztagsschulen ist laut KMK-Definition vom 27.03.2003 „ein Aufenthalt verbunden mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot in der Schule an mindestens drei Wochentagen von täglich mindestens sieben Zeitstunden“ für die Schülerinnen und Schüler möglich. Die Teilnahme an den ganztägigen Angeboten ist durch die Schülerinnen und Schüler oder deren Erziehungsberechtigte für jeweils mindestens ein Schulhalbjahr verbindlich zu erklären. Bei offenen Ganztagsschulen findet der Unterricht am Vormittag statt, am Nachmittag werden Arbeitsgemeinschaften, zum Teil offene Freizeitangebote und Hausaufgabenbetreuung angeboten. An diesen Angeboten nehmen nur diejenigen Schülerinnen und Schüler teil, die dafür angemeldet werden.
Bedacht und geklärt werden sollte,
- wie der Informationsfluss zwischen den vormittags und den nachmittags tätigen Personen gewährleistet werden kann.
- wie die Rückmeldungen aus dem Nachmittagsbereich – hierzu gehören auch die Beobachtungen im Hausaufgabenbereich – an die Lehrkräfte im Vormittagsbereich vermittelt werden können.
- ob die Nachmittagsangebote jahrgangsübergreifend oder jahrgangshomogen organisiert werden sollen.
- wie es gelingen kann, dass nicht nur Schülerinnen und Schüler aus schwierigen sozialen Situationen (Kinder berufstätiger Eltern oder allein erziehender Mütter) den Ganztagsbereich besuchen.
- dass die Zahl der Anbieter und Träger im Nachmittagsbereich gering gehalten werden sollte.
- dass Versicherungsfragen (z.B. bei ehrenamtlichen Kräften) und Aufsichtsfragen geklärt werden müssen.
- dass Vertretungsregelungen für den Fall vereinbart werden müssen, dass die eigentlich mit dem Nachmittagsangebot beauftragte Person krank ist.
- dass das für den Nachmittag konzipierte Angebot nicht zu heterogen ist, sondern in das Schulkonzept passt und sich im Idealfall sinnvoll mit dem Vormittag verbinden lässt.
Bewährt hat sich,
- die Teilnahme an Angeboten nach einer Schnupperphase von etwa sechs Wochen für die Schülerinnen und Schüler verbindlich zu machen.
- keine Förderangebote ausschließlich für leistungsschwache Schülerinnen und Schüler anzubieten.
- dass eine Person oder eine Personengruppe zuverlässig für die Organisation des Ganztags zuständig ist.
- möglichst qualifiziertes pädagogisches Personal für den Nachmittag zu gewinnen.
Katrin Höhmann
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