zur Startseite



Förderverein

Ein Förderverein hilft, das umfassende Angebot
einer Ganztagsschule zu unterstützen.

Ein Förderverein ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, der sich das Ziel gesetzt hat, die Schule in ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit zu unterstützen. Seine Aufgabe besteht vor allem darin, Geld- und Sachspenden für die Schule zu sammeln. Gerade für Ganztagsschulen mit ihrem umfassenden Angebot ist ein Förderverein sehr hilfreich. Mitglieder des Fördervereins können nicht nur die Eltern, sondern auch Lehrkräfte, Ehemalige und interessierte Bürger vor Ort sein. Fördervereine an Ganztagsschulen helfen in vielen Bereichen: bei der Ausstattung der Schulbibliothek und der Cafeteria, bei der Finanzierung von Nachmittags-AGs, bei der Anschaffung von Unterrichtsmaterialien (z.B. Musikinstrumenten, Computern) und Spielgeräten für die Pausen. Manche Fördervereine beschäftigen Personal für die Schule: eine Bibliothekarin, Hilfen für die Cafeteria, Künstlerinnen und Künstler für die Nachmittagsangebote oder Eltern zur Hausaufgabenbetreuung. Grundsätzlich sind natürlich Land und Kommune zuständig für die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulen. Die Erfahrung lehrt aber, dass das in der Regel nicht ausreicht. Deshalb gründen viele Schulen einen Förderverein.

Bedacht und geklärt werden sollte:

  • Die Initiatoren sollten zur Gründungsversammlung einladen und einen Entwurf für die Satzung vorlegen (Mustersatzungen bekommt man bei benachbarten Schulen, bei den Kreis- oder Landeselternvertretungen oder bei Elternverbänden).
  • Bei dieser Gründungsversammlung müssen mindestens sieben Personen anwesend sein.
  • Es sollten ein Versammlungsleiter und ein Protokollant gewählt werden.
  • Wenn die Satzung verabschiedet ist, wird der Vorstand gewählt.
  • Es ist empfehlenswert, dass im Vorstand sowohl Eltern als auch Lehrer vertreten sind. An vielen Schulen sind der Schulleiter und der Vorsitzende des Schulelternbeirats qua Amt Mitglieder des Vorstandes des Fördervereins.
  • Im Gründungsprotokoll werden Ort und Tag der Versammlung, die Namen des Versammlungsleiters und des Protokollanten, die Beschlüsse und die Abstimmungsergebnisse sowie Namen, Beruf und Anschrift der gewählten Vorstandsmitglieder festgehalten.
  • Das Protokoll wird vom Versammlungsleiter und vom Protokollanten unterschrieben. Eine Liste mit Namen und Wohnort der Anwesenden wird beigefügt, ebenso die Satzung, die von sieben der Anwesenden unterschrieben sein muss.
  • Mit diesen Unterlagen wird der Verein beim örtlichen Amtsgericht angemeldet. Die Gemeinnützigkeit muss beim Finanzamt für Körperschaften beantragt werden.

Hannah de Graauw-Rusch


Links, Literatur und best practice

www.deutsche-anwaltshotline.de
telefonische Rechtsberatung, € 1,86/Min.

www.foerdervereine.org
Europas größter Verband der Fördervereine

GEW Logobmbf Logowochenschauverlag Logo
SucheDruckversion
Suche,Druckversion