
![]() | Förderung, individuelle Individuelle Förderung muss garantiertes Grundrecht eines jeden jungen Menschen sein. Die individuelle Förderung eines jeden Kindes muss Bestandteil der pädagogischen Konzeption von Ganztagsschulen sein und im Schulprogramm verankert werden. Im Unterschied dazu sieht es die traditionelle Vormittagsschule als ihre Aufgabe an, alters- und leistungshomogenen Lerngruppen zum selben Zeitpunkt denselben Lernstoff zu vermitteln. Schüler/innen, die dem Unterricht nicht folgen können oder andere Probleme beim Lernen haben, müssen folglich entweder den für sie „richtigen“ Schulformen oder Jahrgängen zugewiesen werden bzw. die Eltern müssen dafür Sorge tragen, dass eine erfolgreiche Mitarbeit ihrer Kinder möglich wird. Die Schule ist vormittags für das Lernen im Klassenverband, die Familie nachmittags für die individuelle Förderung und Unterstützung zuständig. Dies hat zur Folge, dass individuelle Förderung vom Geldbeutel und der Kompetenz der Familie abhängt. Ein individueller Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die im internationalen Vergleich besonders eklatante Verletzung des Prinzips der Chancengleichheit in Deutschland hat hier eine wesentliche Ursache. Das traditionelle Halbtagsschulsystem verschärft bestehende Benachteiligungen, die ihre Ursachen in (bildungs-)armen Herkunftsfamilien oder ungünstigen Lebensumständen haben. Besseres und erfolgreicheres Lernen sowohl für benachteiligte oder demotivierte als auch für interessierte und lernaktive Schüler/innen ist deshalb eine starke Legitimation für die Ganztagsschule. Sie muss ein Ort sein, an dem alle Kinder gleichermaßen willkommen sind und wo die bestmögliche Entfaltung und Entwicklung pädagogische Maxime ist. Bedacht und geklärt werden sollte,
Bewährt hat sich,
Marianne Demmer Links, Literatur und best practice www.ganztaegig-lernen.de Individuelle Förderung ist einer der Schwerpunkte des Programms „Ideen für mehr! Ganztägig lernen“ | |||||
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