
![]() | Erziehungsauftrag Die „gemeinsame Erziehungsaufgabe von Eltern und Schule […] ist in einem sinnvoll aufeinander bezogenen Zusammenwirken zu erfüllen.“ (BVerfG 1972) Zwar ist die Erziehung der Kinder lt. Grundgesetz „das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ (Art. 6), aber auch die Schule hat einen Erziehungsauftrag. Das Bundesverfassungsgericht spricht in seinem Förderstufenurteil vom 06.12.1972 von der „gemeinsame[n] Erziehungsaufgabe von Eltern und Schule, welche die Bildung der einen Persönlichkeit des Kindes zum Ziele hat“ und „in einem sinnvoll aufeinander bezogenen Zusammenwirken zu erfüllen“ ist. Unterricht und Erziehung sind untrennbar miteinander verbunden, denn Unterricht findet in einer Gemeinschaft statt und diese Gemeinschaft braucht Regeln für den Umgang miteinander. Diese Regeln lassen sich aus gemeinsamen Werten ableiten: Schule braucht ein Schulklima, eine Schulkultur. Insbesondere eine Ganztagsschule, die ihren Schülerinnen und Schülern viel Lebensraum bietet, braucht ein gutes Schulklima, sie muss sich – mehr noch als die Halbtagsschule– um Erziehung kümmern und intensiv mit dem Elternhaus zusammenarbeiten. Wenn Lehrkräfte und Eltern erleben, dass ihre Kooperation zum Schulerfolg der Kinder beiträgt, werden sie feststellen, dass der Zeitaufwand sich lohnt und die Verbesserung des Schulklimas ein positiveres Lehren und Lernen ermöglicht. Bedacht und geklärt werden sollte,
Bewährt hat sich,
Hannah de Graauw-Rusch Links, Literatur und best practice www.bildungsportal.nrw.de/BP/Service/broschueren/Erziehung_staerken/ Broschüre: „Erziehung stärken. Beispiele und Erfahrungen aus der Schule“ www.bundeselternrat.de unter „Vorträge“ Vortrag: „Vereinbaren statt anordnen“ www.partners-in-education.com Englischsprachige europäische Seite zu Erziehungspartnerschaften | |||||
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