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Erziehungsauftrag

Die „gemeinsame Erziehungsaufgabe von Eltern und Schule
[…] ist in einem sinnvoll aufeinander bezogenen
Zusammenwirken zu erfüllen.“ (BVerfG 1972)

Zwar ist die Erziehung der Kinder lt. Grundgesetz „das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ (Art. 6), aber auch die Schule hat einen Erziehungsauftrag. Das Bundesverfassungsgericht spricht in seinem Förderstufenurteil vom 06.12.1972 von der „gemeinsame[n] Erziehungsaufgabe von Eltern und Schule, welche die Bildung der einen Persönlichkeit des Kindes zum Ziele hat“ und „in einem sinnvoll aufeinander bezogenen Zusammenwirken zu erfüllen“ ist.
Unterricht und Erziehung sind untrennbar miteinander verbunden, denn Unterricht findet in einer Gemeinschaft statt und diese Gemeinschaft braucht Regeln für den Umgang miteinander. Diese Regeln lassen sich aus gemeinsamen Werten ableiten: Schule braucht ein Schulklima, eine Schulkultur. Insbesondere eine Ganztagsschule, die ihren Schülerinnen und Schülern viel Lebensraum bietet, braucht ein gutes Schulklima, sie muss sich – mehr noch als die Halbtagsschule– um Erziehung kümmern und intensiv mit dem Elternhaus zusammenarbeiten.
Wenn Lehrkräfte und Eltern erleben, dass ihre Kooperation zum Schulerfolg der Kinder beiträgt, werden sie feststellen, dass der Zeitaufwand sich lohnt und die Verbesserung des Schulklimas ein positiveres Lehren und Lernen ermöglicht.

Bedacht und geklärt werden sollte,

  • dass gemeinsame Verantwortung für Erziehung Kommunikation sowie gegenseitiges Vertrauen und Verständnis voraussetzt. Viele Lehrkräfte sind der Meinung, dass Eltern sich zu wenig um die Erziehung ihrer Kinder kümmern. Das Vertrauen der Eltern in Lehrerinnen und Lehrer nimmt immer mehr ab (vgl. 13. Repräsentativbefragung des IFS, Dortmund 2004).
  • dass die üblichen Verkehrsformen zwischen Schule und Elternhaus wie Elternheftchen, Elternbriefe und Elternabende oftmals nicht die gewünschte Resonanz und Wirkung erzielen. Elternabende sind schlecht besucht und Informationen werden häufig nicht zur Kenntnis genommen.
  • dass kulturelle und soziale Unterschiede zwischen Lehrkräften und Eltern die Kommunikation erschweren.

Bewährt hat sich,

  • Feste, Kulturveranstaltungen und Elternforen zu Erziehungsfragen als neue Formen der Zusammenarbeit zu etablieren.
  • Elternsprechtage durch Hausbesuche und Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräche zu ersetzen oder zu ergänzen.
  • den Eltern durch Hospitation und Mitwirkung am Unterricht eine neue Sichtweise zu ermöglichen.
  • sich auf gemeinsame Werte zu verständigen und diese in einem Schulvertrag festzuhalten.
  • mit Hilfe von Erziehungsvereinbarungen und Lernverträgen gegenseitige Erwartungen und Verpflichtungen von Lehrkräften, Eltern und Schüler/innen schriftlich festzuhalten und ihnen so eine hohe Verbindlichkeit zu geben.

Hannah de Graauw-Rusch


Links, Literatur und best practice

www.bildungsportal.nrw.de/BP/Service/broschueren/Erziehung_staerken/
Broschüre: „Erziehung stärken. Beispiele und Erfahrungen aus der Schule“

www.bundeselternrat.de
unter „Vorträge“ Vortrag: „Vereinbaren statt anordnen“

www.partners-in-education.com
Englischsprachige europäische Seite zu Erziehungspartnerschaften

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