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| Bildungsauftrag
An der Ganztagsschule sind alle Beteiligten für den Bildungsprozess der Kinder und Jugendlichen verantwortlich.
Bildung ist mehr als Unterricht und die Ansammlung von Wissen. Mit ihr gehen sowohl die Persönlichkeitsbildung als auch die praktische Bildung einher. Nicht umsonst spricht man von Bildung mit Kopf, Herz und Hand. Jugendhilfe hat ebenso wie Schule einen klar formulierten Bildungsauftrag, insbesondere wenn es um die Ganztagsbetreuung geht: „(2) Die Aufgabe umfaßt die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren.“ (SGB VIII § 22: Grundsätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen) Jugendhilfe und Schule kommen aus unterschiedlich akzentuierten Bildungstraditionen. Dies birgt Konfliktpotential: Während aus Sicht der Jugendhilfe das Individuum im Zentrum von Bildungsaktivitäten steht, ist die schulische Bildung überwiegend curricular, auslese- und abschlussorientiert. Schulische Bildung umfasst überwiegend formale Aspekte. Wenn es um Bildung im Kontext der Jugendhilfe geht, steht eher die nicht formale Bildung im Zentrum des Interesses. Nach dem Verständnis schulischer Traditionen ist Leistung das Erfüllen fixierter Erwartungsnormen. Leistung im Zusammenhang mit der Jugendhilfe wird idealiter an den individuellen Möglichkeiten des Einzelnen festgemacht. Ganztagsschule muss im Sinne einer ganzheitlichen Bildung beides berücksichtigen: die formale wie die nicht formale Bildung. Dabei geht es um gemeinsame Bildungskonzepte und die Klärung wie Konkretisierung des gemeinsamen Bildungsauftrags. Jugendhilfe muss in der Ganztagsschule mehr sein, als die „mobile Einsatzkraft“, die ausschließlich in Krisensituationen aktiv wird. Ganztagsschule bietet einen geeigneten Rahmen, um u.a. auch die Koppelung von Bildungserfolg und sozialer Herkunft auszugleichen.
Bedacht und geklärt werden sollte,
- dass es unterschiedliche Traditionen im Umgang mit Bildung in Jugendhilfe und Schule gibt.
- welchen Bildungsbegriff die Schule hat.
- wie Kräfte aus dem Bereich der Jugendhilfe ihren Bildungsbegriff definieren.
- wie die unterschiedlichen Bildungsvorstellungen zum Wohle des einzelnen Schülers und der einzelnen Schülerin verzahnt werden können.
- ob außerschulische Einrichtungen die Bildungsschwerpunkte der Schule (z.B. im musischen Bereich) unterstützen können.
- dass es kulturelle Unterschiede im Umgang mit Bildung sowie in ihrer Bedeutung, Bewertung und Definition gibt.
Bewährt hat sich,
- ein Kapitel zum Thema „Bildungsverständnis“ in das Schulprogramm aufzunehmen und in diesem das gemeinsame Bildungsanliegen und -konzept möglichst konkret zu formulieren.
- die Diskussionen um das Bildungskonzept der Schule offen mit allen Beteiligten zu führen.
- den Bildungshintergrund der Schülerinnen und Schüler ernst zu nehmen.
- Bildung im Zusammenhang mit Betreuung und Erziehung zu sehen.
- neben dem Schulgesetz den im KJHG definierten Bildungsauftrag der Jugendhilfe zur Grundlage für die Arbeit aller im AG- und Freizeitbereich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erklären.
Michel Boltz/Katrin Höhmann
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