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Beratung

Beratung gehört zum Kern pädagogischen Handelns
an Ganztagsschulen.

An Schulen besteht Beratungsbedarf unter Kolleginnen und Kollegen sowie gegenüber Eltern und Schülerinnen und Schülern. Die Beratung von Eltern durch Lehrkräfte ist in Gesetzen und Erlassen geregelt. Besonderheiten ergeben sich für Ganztagsschulen daraus, dass die Lehrkräfte ihre Schülerinnen und Schüler auch außerhalb des Unterrichts erleben, die Beziehung zu ihnen dadurch intensiver ist und sie die Kinder und Jugendlichen besser kennen.
Die Beratung von Schülerinnen und Schülern nimmt an Ganztagsschulen einen höheren Stellenwert ein als an Halbtagsschulen. Sie erstreckt sich wegen des ganztägigen Zusammenlebens auf einen weiteren Themenbereich als Lernberatung. Kinder und Jugendliche müssen ihre großen und kleinen Probleme mit Erwachsenen besprechen können, um ihren Alltag zu bewältigen. Vor allem jüngere Schüler haben meistens viel Vertrauen zu ihren Lehrkräften, was diese als Ratgeber wichtig macht. Zu bedenken ist allerdings, dass Kinder mit zunehmendem Alter auf Distanz zu ihren Lehrerinnen und Lehrern gehen und sich ihnen gegenüber nicht mehr in dem Maße öffnen, wie sie es in jüngeren Jahren getan haben. Das ist ein normaler Entwicklungsprozess, in den von Seiten der Jugendlichen aber auch taktische Überlegungen zu Schulnoten und Abschlüssen einfließen. Deshalb ist es wichtig, dass an Schulen auch Personen außerhalb des schulischen Leistungs- und Bewertungssystems für Beratungsaufgaben zur Verfügung stehen. Hier haben sich Schulsozialarbeiter/innen bewährt. Durch deren ständige Präsenz an der Schule haben Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, ein Vertrauensverhältnis zu ihnen aufzubauen. Diese Fachkräfte haben gelernt, andere Menschen zu beraten und bringen entsprechende sozialpädagogische Professionalität mit.
Beratung sollte immer auch Hilfe zur Selbsthilfe sein. Kinder und Jugendliche sollten befähigt werden, selber geeignete Lösungen für ihre Probleme zu finden und diese anzugehen. Das bedeutet für die Beratenden, gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern Probleme und ihre Ursachen, Hintergründe, Zusammenhänge sowie Handlungsmöglichkeiten zu analysieren, über Hilfsmöglichkeiten zu informieren, Ressourcen im persönlichen Umfeld aufzudecken, Halt und Unterstützung zu geben, bei der Artikulierung von Zielen und Wünschen behilflich zu sein und Selbstwertgefühl, Autonomie und Emanzipation zu stärken.

Bedacht und geklärt werden sollte,

  • dass Beratung und Unterricht den gleichen Stellenwert haben. Beratungsangebote müssen auch während der Unterrichtszeit vorhanden sein.
  • dass Beraten gelernt sein will. Ratschläge können auch „Schläge“ sein. Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter brauchen geeignete Fortbildungsmaßnahmen, um sich Beratungskompetenz anzueignen.
  • dass Beratung Zeit und Ruhe braucht; dafür müssen entsprechende Rahmenbedingungen vorhanden sein. Lehrerzimmer oder Schulflure sind als Orte für Beratungsgespräche ungeeignet.
  • dass Vertraulichkeit und Freiwilligkeit wichtige Grundprinzipien für sozialpädagogische Beratung sind. Sie müssen gewährleistet sein.

Bewährt hat sich,

  • wenn Lehrkräfte an Ganztagsschulen feste Zeiten für Beratungsgespräche einplanen.
  • wenn sowohl informeller Rat zwischen „Tür und Angel“ als auch formelle Beratungsprozesse zu fest vereinbarten Terminen an der Schule möglich sind.
  • wenn geeignete Räumlichkeiten für ungestörte Beratungsgespräche an der Schule zur Verfügung stehen.
  • wenn bei Bedarf eine längerfristige sozialpädagogische Begleitung im Schulalltag möglich ist.
  • wenn Schulsozialarbeiter/innen bei schwierigen Problemen in Kooperation mit entsprechenden Einrichtungen umfassende Unterstützungsmaßnahmen initiieren und koordinieren.

Peter Balnis

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