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Architektur

Räume und Landschaften sind wesentliche Miterzieher.

Gegen eine sich ausweitende Verschulung allen Lernens in oft heruntergekommenen, stillosen Schulhäusern ist zu halten: Lernen kannst du überall! Lernen ist nicht per se an bestimmte Räume gebunden. Die Lebensorte sind oft die besseren Lernorte. Der natürliche Bach wird von den meisten Kindern als attraktiver und herausfordernder für entdeckende Erkundungen empfunden als das Wasser im Reagenzglas. Wenn möglichst viel Belehrung durch Erfahrung ersetzt werden soll, braucht es Erfahrungsräume, die mit kahl-kalten Schulräumen wenig zu tun haben. Darum war und ist die Öffnung von Schule in lernrelevante Lebensräume hinein ein Beitrag zur Qualitätsentwicklung von Schule. Das Lernen an außerschulischen Lernorten ist daher schon immer ein Qualitätsmerkmal der unterschiedlichen reformpädagogischen Ansätze gewesen.
Gleichwohl findet das meiste schulische Lernen im Schulhaus statt. Die Architektur des Gebäudes hat daher großen Einfluss darauf, wie schulisches Lernen erlebt wird. Räume sind die „Dritte Haut“. Sie haben nachhaltige Auswirkungen auf das Lebens- und Lerngefühl. Ästhetik ist ein Schutz vor Gewalt.
Insbesondere im Kontext von Ganztagsschulen ist darauf zu achten, dass die Kasernierung von Leben und Lernen nicht noch ausgeweitet wird. Die Architektur des Gebäudes und die der Lernlandschaften sollten die wichtigen Grundbedürfnisse berücksichtigen: das Gefühl behaust zu sein, also eine Heimat zu haben; das Bedürfnis nach Stille, Ruhe und Muße und danach, Lärm schlagen zu dürfen. Für Kinder und Jugendliche sind Bewegung und Geselligkeit ebenso wichtig wie die Möglichkeit, Dinge kreativ zu gestalten und die Ergebnisse eines Gestaltungsprozesses präsentieren zu können. Berücksichtigt werden muss weiterhin das Bedürfnis, Natur erleben zu dürfen. Kinder und Jugendliche müssen sich verstecken und in Wildnisse zurückziehen können. Sie müssen die Möglichkeit haben, die Elemente Erde, Wasser, Feuer und Luft zu erleben. Außerdem haben sie ein generelles Bedürfnis nach Schönheit und kultiviertem Speisen.
Die Gewähr für die Befriedigungsmöglichkeit solcher Grundbedürfnisse ist wichtiger als die Erfüllung von Funktionsrichtlinien, in denen die Lernenden weitgehend als passive Rezeptionswesen gesehen werden.

Bedacht und geklärt werden sollte,

  • welche elementaren menschlichen Grundbedürfnisse Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene haben und welche grundlegen- den Erfahrungen notwendig sind, wenn sie sich ganzheitlich entwickeln sollen.
  • wie Lernlandschaften beschaffen sein müssen, die der Tatsache gerecht werden, dass das Lernen mit allen Sinnen das den Menschen am meisten fördernde ist.
  • welche Handlungsmöglichkeiten den Nutzern von Räumen eingeräumt werden müssen, damit sie diese als einladend erleben, sich beheimat fühlen und nicht nur als Fremdnutzer betrachten.
  • warum und wann Räume und Gegenstände zerstört werden und was die Störungen sind, die zu Zerstörungen führen.

Bewährt hat sich,

  • wenn sensible schulfremde Personen wie Kinderärzte und -ärztinnen, Künstler/innen, Raumgestalter/innen u.a. sich das Schulhaus und die schulische Umgebung ansehen, um Orte zu identifizieren, an denen sich die Bedürfnisse erfüllen lassen.
  • wenn die Nutzer der Lern- und Lebensräume weitgehende Freiheiten besitzen, unter fachkundiger Begleitung Veränderungen vornehmen zu dürfen. Auf diese Weise können sie Stolz entwickeln für ihr „Haus des Lernens“ – mit Räumen, die zum Verweilen einladen.

Otto Herz


Links, Literatur und best practice

Dreier, Anette / Kucharz, Diemut / Ramseger, Jörg / Sörensen, Bernd: Grundschulen planen, bauen, neu gestalten. Frankfurt/M. 1999

Maurer, Urs/Maurer, Allen: Pädagogische Anforderung an den Volksschulbau. Literaturrecherche und Kriterienkatalog, Zürich 2003

www.standderdinge.ch
Die Seite „Schulhausbau. Der Stand der Dinge“ der Stadt Zürich


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