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| Arbeitszeit
Verlängerte Lernzeiten an Ganztagsschulen dürfen nicht zu ausufernden Arbeitszeiten führen.
Der Amtsauftrag von Lehrerinnen und Lehrern zu pädagogischer Arbeit verlangt eine Fülle unterschiedlicher Leistungen. Mit Unterricht, seiner Vorbereitung, Auswertung und Selbstevaluation ist es noch lange nicht getan. Zahlreiche auf eigenen Notizen von Lehrerinnen und Lehrern basierende Erhebungen ergaben seit 1958 immer wieder durchschnittliche Wochenarbeitszeiten zwischen 45 und 55 Stunden in der Unterrichtszeit. Für Nordrhein-Westfalens Gesamtschulen, die häufig als Ganztagsschulen betrieben werden, haben Unternehmensberater einen Mittelwert von 49,4 Wochenstunden für Vollzeitlehrkräfte während der Unterrichtszeit ausgewiesen (1998). Zudem ergab diese von ihrem Auftraggeber, dem Finanz- und Bildungsministerium, verleugnete Erhebung im Maximum einen Mittelwert von 78,8 Arbeitsstunden während der Unterrichtswochen. Wie sind diese Werte zu erklären? Für alle Arbeitszeitangaben aus von Lehrerinnen und Lehrern selbst angefertigten Aufzeichnungen ist die breite Streuung der ermittelten Werte – bis über die Grenzen der Dauerleistungsfähigkeit hinaus – charakteristisch. Darin bestätigt sich der große Handlungsspielraum, der Lehrerinnen und Lehrern eingeräumt wird und der Logik ihres pädagogischen Arbeitsauftrags folgend auch gewährt werden muss, um ein Maximum an Selbstaktivierung auszulösen. Zahlreiche Indizien weisen darauf hin, dass viele Lehrkräfte hartnäckig das Ziel verfolgen, unter allen Umständen ihre Vorstellungen von „guter“ Schule zu realisieren. Unterricht nach Vorschrift ist aus Mangel an konkreten Vorschriften ohnehin kaum möglich und Vollblutlehrer/ innen würden sich sowieso nicht an pädagogisch hemmende Vorschriften halten.
Bedacht und geklärt werden sollte,
- welche Arbeitszeitbelastung aus den konzeptionellen Eckpunkten der jeweiligen Ganztagsschulen folgt, wie pädagogisch plan- und übersehbar gearbeitet werden soll und wie die erforderliche pädagogische Arbeit angemessen verteilt werden kann.
- ob sich fach- und/oder klassenspezifische Verabredungen von Lehrkräften zu Art und Ausmaß des für erforderlich gehaltenen Arbeitsaufwands für gleichartige Arbeitsaufgaben treffen lassen.
- ob man sich auf Vereinbarungen einigen kann, die eine individuelle bis zur Erschöpfung gehende Verausgabung von Leistungskraft verhindern und andererseits möglich scheinende Leistungszurückhaltung ausschließen.
- dass Ganztagsschulen Raum für zeitlich ausgedehnte entwicklungsfördernde Schüleraktivitäten geben; sie können auch für bisher ungewöhnliche Förderkonzepte strukturiert werden.
Bewährt hat sich:
- wenn ein fach- und/oder klassen- bzw. jahrgangsspezifischer Arbeitsaufwand für einen definierten Zielhorizont abgesprochen und eingehalten wird.
- wenn Lehrkräfte an Ganztagsschulen – mustergebend auch für Halbtagsschulen – eine Beziehung zwischen ihrem Arbeitsaufwand und den erfassbaren Effekten auf der Schülerseite herstellen.
- wenn sich Lehrkräfte an Ganztagsschulen vergewissern, dass sich weder ihre Unterrichts- noch ihre Betreuungsfunktionen über den gesamten Ganztagsschultag zu erstrecken haben.
Hans-Georg Schönwälder
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