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| Arbeitsleistung
Jede Schule, auch eine Ganztagsschule, kann mit Fug und Recht als ein (Schul-)Betrieb betrachtet werden.
Einen Betrieb zeichnet der rationelle Einsatz von Ressourcen – in der Schule vor allem von Lehr- und Lernressourcen – aus. Diese können an Ganztagsschulen scheinbar am ganzen Tag, real aber nur maximal drei Stunden über die Zeit der Halbtagsschule hinaus genutzt werden. Es sollte sich von selbst verstehen, dass diese maximal 15 Stunden pro Woche nicht für Unterricht im Stil der Halbtagsschule ausgefüllt werden können. Schon der Verlauf der biologischen Leistungskurve spricht dagegen. Trotzdem eröffnen sich auch neue pädagogische Chancen. Je nach Schulkonzept kann für alle eine entspannte Arbeitsatmosphäre geschaffen werden. Ein Teil des Nachmittags kann für eigenständige Schülerarbeit – entweder an Aufgaben aus dem Unterricht und/oder an eigenen Aufgabenstellungen – bzw. für die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften vorgesehen werden. Keineswegs alle nachmittäglichen Aktivitäten müssen oder sollten von Lehrerinnen und Lehrern geleitet werden. Trotzdem gehören sie zum zeitlichen Planungshorizont der einzelnen Lehrkräfte und müssen in ihren Arbeitsplanungen berücksichtigt werden.
Bedacht und geklärt werden sollte,
- ob eine Zeitstruktur für Schüler- und Lehreraktivitäten als Vorgabe eingeführt werden sollte und, falls ja, wie diese beschaffen sein könnte. Darüber hinaus ist zu bedenken, welche Pausenregelung herrschen soll (mit dem Tagesablauf wachsende Pausen erscheinen sinnvoll).
- ob, in welchem Umfang und mit welchen Aufgaben Lehrkräfte regelmäßig am Nachmittag in die unmittelbare pädagogische Arbeit einbezogen werden.
- ob für Lehrkräfte und Schüler/innen Rückzugs- oder Ruhezonen eingerichtet werden können, in denen Störungen minimiert werden.
- ob Arbeitsräume für außerunterrichtliche Tätigkeiten der Lehrerinnen und Lehrer vorgesehen, funktionsgerecht ausgestattet und natürlich auch genutzt werden sollen.
- ob Arbeitsmittel in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen und eine mit aktuell bedeutsamen Büchern und anderen Informationsträgern bestückte Bibliothek eine sinnvolle Lehrtätigkeit in der Schule ermöglicht.
- ob die Schule zum einzigen Arbeitsplatz der Lehrerinnen und Lehrer entwickelt werden kann und soll, was je nach Entscheidung die Benennung derjenigen Aufgaben impliziert, die in der Schule oder am häuslichen Arbeitsplatz erledigt werden sollen.
Bewährt hat sich,
- die in der jeweiligen Schule anfallenden Aufgaben als Ausgangspunkt für die Arbeitsverteilung auf das Kollegium nach Art, Häufigkeit, Umfang, Zeit und Auftretenswahrscheinlichkeit zu analysieren.
- eine Trennung des Arbeitsortes Schule und des häuslichen Lebensbereichs zu erreichen, um den Erwartungsdruck zu senken, der sich angesichts der als in der Schule unerledigt erlebten Aufgaben entwickeln kann.
- Aufgaben an einzelne Kolleginnen und Kollegen zu delegieren, statt sie in einem großen Kreis bzw. in Konferenzen zu bearbeiten.
- eine effektive Arbeitsteilung zu erreichen; nicht jede Lehrkraft muss immer alle Lehrerfunktionen wahrnehmen.
- eine Steigerung der Arbeitsteilung bis hin zur Eingrenzung des Aufgabenumfangs auf schmale, spezialisierte Sektoren anzustreben.
- regelmäßig anfallende Arbeiten vorausschauend so zu verteilen, dass überdurchschnittlich arbeitsintensive Phasen (z.B. für Zeugnisse) vermieden bzw. entschärft werden.
Hans-Georg Schönwälder
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